incidents: 15861

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15861 Am Neujahrsabend wird Andreas F. von einer Gruppe Neonazis in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) in der Wohnung, die einem der Täter gehört, getötet. Andreas F. kennt den Wohnungsmieter Henning W. flüchtig von gemeinsamen Trinkgelagen – und entschließt sich zu bleiben, als Andreas F. einen Getränkelieferanten gegen 14 Uhr in die Wohnung begleitet. Offenbar aus nichtigem Anlass bricht bei dem Trinkgelage ein Streit aus. Zuerst zwischen Andreas F. und Henning W.s Sohn (damals 17 Jahre). Bald entwickeln sich aus den verbalen Angriffen Handgreiflichkeiten, an denen sich laut Gericht im Laufe des Nachmittags alle beteiligten. Tritte, Fausthiebe und Schläge mit einem Blumenständer muss Andreas F. ertragen. Wohnungsmieter Henning W., bis dahin zurückhaltend, sei den Nachmittag über vor allem damit beschäftigt gewesen, seine Wohnung von den Blutspuren des verletzten Andreas F. zu säubern und umgestoßene Möbel wieder aufzustellen. Doch Henning W. wird immer wütender auf den 30-jährigen Vater eines kleinen Sohnes. „Er entschloss sich, dem Problem ein Ende zu bereiten und F. zu töten“, sagt der Vorsitzende Richter bei der Gerichtsverhandlung. Henning W. habe sich ein Brotmesser geholt und „ohne zu zögern“ zugestochen. Vergeblich habe er dann versucht, F. die Kehle durchzuschneiden. Der hohe Blutverlust hat laut Gericht schließlich zum Tod des Opfers geführt. Aufgrund der schweren Alkoholabhängigkeit Henning W.s wird er seine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten zunächst in einer Entzugsanstalt verbüßen. Wegen des hohen Alkoholkonsums ging das Gericht auch bei den anderen Männern von verminderter Schuldfähigkeit aus. Sie wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren erhielten jeweils sechsjährige Freiheitsstrafen. Sie standen zur Tatzeit noch unter Bewährung. Ein 38-Jähriger – ebenfalls mehrfach vorbestraft – wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Henning W.s Sohn erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten, inklusive einer achtmonatigen Strafe wegen einer anderen Körperverletzung. Er ist laut Gericht der Einzige der Verurteilten, der nicht der rechten Szene angehört. Eine rechtsextreme Motivation sieht das Gericht dennoch nicht. Der ideologische Kontext der Täter sollte jedoch nicht ignoriert werden, wird doch dadurch die Hemmschwelle zur exzessiven Gewalt an einem Menschen gesenkt. 2007-01-01 00:00:00.000000 https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/andreas-f/ aas-trg-post-38853 Wismar Nordwestmecklenburg Todesopfer rechter Gewalt, Amadeu Antonio Stiftung Andreas F.     23966 Wismar 53.89026 11.46608   30 Jahre 0       Wismar Deutschland         <Binary data: 60 bytes>
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